Unterlassungsaufforderung

Gegen unwahre und nicht belegte Aussagen eines Lehmputzherstellers zu den von ihm vertriebenen sog. Tonputzen richtete der Dachverband Lehm am 29.07.2019 eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung. Der DVL bemängelt:

  1. Der Hersteller behauptet, der sog. Tonputz könne in 10-15 mm Lagendicke aufgebracht werden, dies sei ein maßgeblicher Verarbeitungsvorteil gegenüber Lehmputzen. Richtig ist, dass derartige Lagendicken für viele Lehmputze Standard sind.
  2. Der Hersteller behauptet, dass die Luftfeuchtesorption des sog. Tonputzes „mindestens beim 3-fachen eines Lehmputzes“ liege. Dies ist mit keinerlei Messung oder anderweitig belegt, nach Meinung von Fachleuten auch nahezu ausgeschlossen.
  3. Der Hersteller suggeriert, der sog. Tonputz entspräche DIN 18947 12-2018 Lehmputzmörtel. Richtig ist, dass maßgebliche Eigenschaften nicht ermittelt worden sind oder der DIN nicht entsprechen.

Der Aufforderung zur Unterlassung der irreführenden Behauptungen in seinen Medien ist der Hersteller bis heute nur teilweise nachgekommen.

Siehe dazu auch das betreffende Positionspapier des „Dachverband Lehm e.V.“