Umweltproduktdeklarationen für Lehmbaustoffe
Der Vorstand des Dachverbandes Lehm e. V. (DVL) beschloss im Oktober 2017, das von Lehmbauexperten entwickelte Programm für die Erstellung und Veröffentlichung von Typ-III-Umweltproduktdeklarationen (UPD/EPD)* für Lehmbaustoffe als Fachverband im Sinne der DIN EN ISO 14025 zu betreiben. Die Erarbeitung der entsprechenden UPD wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert.
UPD/EPD sind freiwillige Deklarationen zu Umweltwirkungen der Produkte. Adressaten der UPD/EPD sind Planer, Architekten, Bauunternehmen, Investoren und Facility Manager. Die Hersteller selbst können mithilfe der in UPD/EPD enthaltenen Analyse aller Energie- und Stoffströme ihre Prozesse optimieren. Ein wichtiger Entwicklungsschritt im Rahmen der europäischen Harmonisierung für Produktdeklarationen ist die Bauproduktenverordnung vom 27.11.2024, in der verpflichtende Angaben zu Umweltwirkungen festgelegt wurden. Fristen für Mindestangaben zu einzelnen Umweltwirkungskategorien (z. B. Treibhausgaspotenziale) sind für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ab 2026 verpflichtend.
Die DIN EN ISO 14025 regelt die Grundsätze und Verfahren für Typ-III-Umweltkennzeichen.
Die DIN EN 15804 spezifiziert die Grundregeln für UPD/EPD der Bauprodukte, Bauleistungen und -prozesse in Europa. Die allgemeine Grundlage für EPD ist die Erstellung einer Ökobilanz nach den Regeln aus DIN EN ISO 14040/44. Verifizierte UPD/EPD bilden eine wichtige Datengrundlage für die Ökobilanzierung und Bewertung von Gebäuden. Architekten und Fachplaner können anhand von UPD/EPD bereits in der Entwurfsphase verschiedene Bauteile, Bauweisen und Optionen vergleichen und so die ideale Kombination von Bauprodukten für das jeweilige Gebäude auswählen. Die Ergebnisse werden zur Eingangsgröße in Gebäudezertifizierungssystemen von DGNB, BNB, BREEAM oder LEED.
Die europäischen bzw. internationalen Normen zur Erstellung von UPD/EPD waren Leitlinien für das Regelwerk des DVL-Programmbetriebes. Das Regelwerk des DVL überträgt diese normativen Leitlinien in spezifische Bedingungen für UPD/EPD einzelner Lehmprodukte in Form von Produktkategorieregeln (PKR). Das betrifft Lehmmörtel, Lehmsteine, Lehmplatten und Lehmputzmörtel. Diese vier PKR werden vom Programmbetreiber DVL nach Bedarf erweitert oder überarbeitet. Neue Produkte erfordern eine Erweiterung der PKR. Änderungen der dahinterstehenden Produktnormen für Lehmbaustoffe erfordern ebenfalls eine Überarbeitung der PKR. Änderungen der für Bauprodukte grundlegenden DIN EN 15804 verlangen Anpassungen des UPD/EPD-Regelwerkes beim DVL.
Hersteller von Lehmprodukten können ihre nach einschlägigen normativen Vorgaben erstellten UPD/EPD dem Prüfgremium des DVL vorlegen. Sie werden durch vom Prüfgremium zugelassene und beauftragte, unabhängige Experten auf Vollständigkeit, Plausibilität, Normen- und Regelkonformität geprüft und verifiziert.
* Statt UPD wird häufig die englischsprachige Version „Environmental Product Declaration“ übernommen und mit EPD abgekürzt. Beide Bezeichnungen sind synonym verwendbar.